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Vermögenswirksame Leistungen (VL) (VWL)

Wer erhält sie?

  • Angestellte, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. (Nicht-Selbständige Arbeit im Sinne des §19 Abs. 1 EstG)

Zahlungsmodalitäten

Wie müssen VL gezahlt werden?

  • Sie müssen vom Arbeitgeber-Konto überwiesen werden, aber nicht zwingend zusätzlich zum Lohn. Der Angestellte hat aber das Recht eine Abführung von seinem Lohn zu verlangen.
  • Bis zum Jahresende kann auch noch rückwirkend eingezahlt werden.
  • Zahlt der Arbeitgeber nicht von sich aus den höchsten förderbaren Betrag, kann der Arbeitnehmer zusätzliche Beiträge von seinem Lohn abführen lassen.

Sparzulage:

  • Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage hat, wer die Einkommensgrenzen (17.900 Euro Ledige / 35.800 Verheiratete „Zu versteuerndes Einkommen) nicht überschreitet.
  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage bei Anlage in Fonds beträgt 18% der angelegten Beträge, soweit sie 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. In den neuen Bundesländern betrug die Sparzulage bis Ende 2004 noch 22%, danach auch 18%.
  • Bei Anlage in Bausparverträgen beträgt die Förderung 9% bis zu einem Betrag von 470 Euro bei ledigen und 960 Euro bei verheirateten.
  • Die Sparzulage gilt weder als steuerpflichtige Einnahme im Sinne des EstG, noch als Einkommen, Verdienst oder Entgelt. Sie ist auch kein Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage ist nicht übertragbar.
  • Der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage entsteht mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt wurden.
  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage muss mit der VL-Bescheinigung in der Steuererklärung beantragt werden (spätestens zwei Jahre nach Ablauf des jeweiligen Sparjahres).
  • Die Sparzulage wird erst nach Ende der Vertragslaufzeit und Sperrfrist (nächster 1. Januar) gesammelt dem Sparvertrag gut geschrieben oder im Zuge der dann folgenden Steuererklärung verrechnet oder ausgezahlt.
  • Im Förderzeitraum und in der Sperrfrist darf über die erworbenen Wertpapiere nicht durch Rückzahlung, Abtretung, Beleihung oder in anderer Weise verfügt werden (Förderungsschädlich)

VL mit Investmentfonds:

  • Welche Fonds werden gefördert? Anteile von Sondervermögen nach den §§ 46 bis 65 und 83-86 des Investmentgesetzes, sowie von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen.
  • Bedingung: in den letzten Geschäftsberichten nachzuweisender Aktienanteil von mehr als 60%.

zu beachten ist die Abgeltungssteuer bei Fondsanlagen ab 01.01.2009

Wer sollte VL-Sparpläne abschliessen:

  • Wer die Förderkriterien für die Arbeitnehmer-Sparzulage erfüllt. Auch dann, wenn er die Sparbeiträge von seinem Lohn abführen lassen muss.
  • Wer die Sparrate zusätzlich zum Lohn erhält. Auch dann wenn er die Förderkriterien der Arbeitnehmer-Sparzulage nicht erfüllt.

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